Sommerlehrgang 2022
Zu Beginn eine kurze Info zum diesjährigen Sommerlehrgang in Lünen vom 16.-31.07. Der Lehrgang wird von Lars in seiner Funktion als stellv. Jugendsprecher organisiert und geleitet. Er wird euch in Kürze mit allen notwendigen Informationen versorgen.
Änderungen an der Gebührenordnung
Unsere Gebührenordnung stand gestern mehrfach im Zentrum der Diskussion. Dabei haben wir beschlossen, sie einer Überarbeitung zu unterziehen. Über die dort vorgenommenen Änderungen halten wir euch selbstverständlich im Rahmen der kommenden Vorstandsinfos auf dem Laufenden. Es gibt jedoch einige Punkte, über die wir bereits vorab informieren wollen.
Der Punkt 6.1 b) befasst sich mit dem Preis von Benzin, der beim Tanken vom Verein übernommen wird. Dabei hatten wir vor einigen Jahren eine Obergrenze von 2,-€/Liter festgelegt. Aufgrund der aktuellen Spritpreise passt das nicht mehr. Bis wir hier eine neue Regel, die im Rahmen der Überarbeitung unserer Gebührenordnung entwickelt wird, haben, wird der zweite Satz der Regelung vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt. Damit lautet der Punkt nun:
Die Gebühren werden pro Minute gemäß den gültigen Zeitgebühren abgerechnet.
Als nächstes stand der Punkt 8.11 „Sonderbaustunden“ auf dem Programm. Sonderbaustunden sind laut Gebührenordnung Baustunden, die einem Mitglied entweder aufgrund seiner Funktion im Verein ((erw.) Vorstand und Fluglehrer) oder aufgrund besonderer Umstände (Schichtarbeit, Wohnortentfernung, Ausbildung, Grund- sowie Hauptkurs) gewährt werden. Hier haben wir uns entschlossen, dass dieser Punkt modifiziert wird. Nun erhalten Mitglieder nur noch dann Sonderbaustunden, wenn sie im jeweiligen Jahr mindestens 25 Baustunden selbst geleistet haben.
Zuletzt mussten wir auch am Punkt 9.3 a) Hand anlegen. Dieser befasst sich mit der Abrechnung von Flügen, bei denen Mitglieder persönliche Bekannte mitnehmen bzw. mitnehmen lassen. Bisher wurde hier die doppelte Startgebühr bei normaler Minutengebühr fällig. Da wir nun keine Startgebühr mehr erheben und die neuen Windengebühren nicht mit den Baustunden skalieren, gilt nun folgendes: Bei einem Segelflug mit einem Bekannten wird zuzüglich zu den normalen Fluggebühren auch eine „Bekanntengebühr“ von 10,-€ pro Flug fällig. Diese Änderung ist ab heute (11.06.2022) gültig. Alle vorherigen Flüge werden nach den alten Regeln berechnet.
Vorstandssitzungen
Bisher haben wir es mit den Terminen der Vorstandssitzungen immer relativ einfach gehalten: Immer den letzten Freitag im Monat. Bei gerade Monaten im erweiterten, sonst im engeren Vorstand. Nachdem wir in der Pandemie unsere Erfahrungen mit digitalen Vorstandssitzungen gesammelt haben, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es nicht mehr unbedingt der Freitag sein muss. Digital kann man sich schließlich an jedem Abend treffen. So finden Vorstandssitzungen nun grundsätzlich digital bzw. hybrid immer am letzten Montag des jeweiligen Monats statt. Die Aufteilung nach erweiterten oder engeren Sitzungen bleibt dabei gleich. Sollte doch einmal eine Präsenzsitzung nötig sein, so wird diese dann ausnahmsweise am letzten Freitag des Monats stattfinden.
Status MY
Nach unserem Beschluss in der außerordentlichen Hauptversammlung zur Grundüberholung des Motorseglers haben wir kurz über den aktuellen Stand der Planung gesprochen. Die D-KAMY wird am 18.06.2022 für die Überholung der Tragflächen nach Borkenberge überführt und steht uns damit wahrscheinlich zu Beginn des Sommerlehrgangs wieder zur Verfügung.
Nicht wahrgenommene Dienste
In der Flugbetriebsordnung, die wir euch im vergangenen Jahr vorgestellt haben, wurden auch die Regeln für Dienste im Flugbetrieb beschrieben. Bei einem nicht wahrgenommenen Dienst sieht das Regelwerk den Abzug von 8 Baustunden pro Dienst vor. Diese Regel ist auch in der Praxis bereits zum Einsatz gekommen und es hat sich gezeigt, dass wir hier noch etwas nachbessern müssen. Die unten beschriebenen Änderungen gelten ab sofort, die Flugbetriebsordnung wird zeitnah angepasst und euch zur Verfügung gestellt.
Zuerst ging es um die Frage wann ein Dienst als nicht wahrgenommen gilt. Dabei haben wir uns auf die folgende Regelung verständigt:
Ein Dienst gilt als nicht wahrgenommen, wenn der/die Diensthabende oder ein anderes Mitglied, welches den Diensthabenden nach vorheriger Absprache vertritt (falls kein Tausch im Dienstplan eingetragen wurde), bis 30 Minuten nach dem offiziellen Briefing nicht erschienen ist. Im Krankheitsfall muss sich der/die Diensthabende telefonisch abmelden, damit keine Stunden abgezogen werden.
Es gibt aktuell noch keinen definierten Weg festzustellen welches Mitglied seinen Dienst (nicht) wahrgenommen hat. Hier haben wir ebenfalls die existierenden Regelungen erweitert. Ab jetzt ist der Flugleiter für das Feststellen der Diensthabenden zuständig. Dafür wird ein eigener Zettel bereitgestellt, der durch den Flugleiter auszufüllen ist. Auch dieser Zettel bzw. ein Ordner mit diesen Zetteln wird zeitnah zur Verfügung gestellt.
Zuletzt haben wir uns mit der Kritik beschäftigt, dass die Mitglieder, die einen Dienst nicht wahrgenommen haben, nicht über den Abzug ihrer Baustunden informiert wurden. Um diesem Problem entgegenzuwirken haben wir uns entschieden, dass bei der Bestätigung der Minusstunden im Vereinsflieger der jeweilige Administrator dem betreffenden Mitglied eine kurze Infomail schickt. Sollte ihr nicht mit dem Abzug eurer Stunden einverstanden sein, habt ihr dann noch die Möglichkeit euch diesbezüglich an Wolfgang und/oder Christian zu wenden.
Die gestrige Sitzung hatte einiges an Themen zu bieten – Was ihr auch an der Länge dieser Meldung sehen könnt. Solltet ihr Fragen zu einem der hier beschriebenen Themen haben, wendet euch gerne an ein Vorstandsmitglied eurer Wahl.